a) Lithiumzellen und -batterien und Natrium-Ionen-Zellen und -Batterien, die in Gerten von privaten Haushalten enthalten sind und die zur Beseitigung von Schadstoffen, zur Demontage, zum Recycling oder zur Entsorgung gesammelt und zur Befrderung aufgegeben werden, unterliegen nicht den brigen Vorschriften des ADR, einschlielich der Sondervorschrift 376 und der Abstze 2.2.9.1.7.1 und 2.2.9.1.7.2, wenn
  (i) sie nicht die Hauptenergiequelle fr den Betrieb des Gerts darstellen, in dem sie enthalten sind,
 (ii) das Gert, in dem sie enthalten sind, keine anderen Lithiumzellen oder -batterien und Natrium-Ionen-Zellen und -Batterien enthlt, die als Hauptenergiequelle verwendet werden, und
(iii) sie durch das Gert geschtzt werden, in dem sie enthalten sind.

Beispiele von Zellen und Batterien, die unter diesen Absatz fallen, sind Knopfzellen, die fr die Datensicherheit in Haushaltsgerten (z. B. Khlschrnke, Waschmaschinen, Geschirrspler) oder in anderen elektrischen oder elektronischen Gerten verwendet werden.

b) Bis zur Zwischenverarbeitungsstelle unterliegen Lithiumzellen und -batterien und Natrium-Ionen-Zellen und -Batterien, die in Gerten von privaten Haushalten enthalten sind, die die Vorschriften des Absatzes a) nicht erfllen und die zur Beseitigung von Schadstoffen, zur Demontage, zum Recycling oder zur Entsorgung gesammelt und zur Befrderung aufgegeben werden, nicht den brigen Vorschriften des ADR, einschlielich der Sondervorschrift 376 und der Abstze 2.2.9.1.7.1 und 2.2.9.1.7.2, wenn folgende Bedingungen erfllt werden:
  (i) Die Gerte sind in bereinstimmung mit der Verpackungsanweisung P 909 des Unterabschnitts 4.1.4.1 mit Ausnahme der zustzlichen Vorschriften 1 und 2 verpackt oder sie sind in widerstandsfhigen Auenverpackungen, z. B. besonders ausgelegte Sammelbehlter, verpackt, welche die folgenden Vorschriften erfllen:
  - Die Verpackungen mssen aus einem geeigneten Werkstoff hergestellt sein und in Bezug auf den Fassungsraum der Verpackung und die beabsichtigte Verwendung der Verpackung ausreichend stark und dimensioniert sein. Die Verpackungen mssen die Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.1.3 nicht erfllen.
  - Es mssen geeignete Manahmen ergriffen werden, um Beschdigungen der Gerte beim Befllen oder Handhaben der Verpackung, z. B. durch die Verwendung von Gummimatten, zu minimieren.
  - Die Verpackungen mssen so hergestellt und verschlossen sein, dass ein Verlust von Ladegut whrend der Befrderung verhindert wird, z. B. durch Deckel, widerstandsfhige Innenauskleidungen, Abdeckungen fr die Befrderung. ffnungen, die fr das Befllen ausgelegt sind, sind zulssig, sofern sie so gebaut sind, dass ein Verlust von Ladegut verhindert wird.
 (ii) Es besteht ein Qualittssicherungssystem, um sicherzustellen, dass die Gesamtmenge an Lithiumzellen und -batterien und Natrium-Ionen-Zellen und -Batterien je Befrderungseinheit 333 kg nicht berschreitet.

Bem. Die Gesamtmenge an Lithiumzellen und -batterien und Natrium-Ionen-Zellen und -Batterien, die in Gerten von privaten Haushalten enthalten sind, darf anhand einer im Qualittssicherungssystem enthaltenen statistischen Methode abgeschtzt werden. Eine Kopie der Qualittssicherungsaufzeichnungen muss der zustndigen Behrde auf Anforderung zur Verfgung gestellt werden.

(iii) Die Versandstcke sind wie folgt gekennzeichnet:
"LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSORGUNG",
"LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING",
"NATRIUM-IONEN-BATTERIEN ZUR ENTSORGUNG" bzw.
"NATRIUM-IONEN-BATTERIEN ZUM RECYCLING".

Wenn Gerte, die Lithiumzellen oder -batterien oder Natrium-Ionen-Zellen oder -Batterien enthalten, in bereinstimmung mit der Verpackungsanweisung P 909 (3) des Unterabschnitts 4.1.4.1 unverpackt oder auf Paletten befrdert werden, darf dieses Kennzeichen alternativ auf der ueren Oberflche von Fahrzeugen oder Containern angebracht werden.

Bem. "Gerte von privaten Haushalten" sind Gerte, die aus privaten Haushalten stammen, und Gerte, die aus kommerziellen, industriellen, institutionellen und anderen Quellen stammen und die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Menge den Gerten von privaten Haushalten hnlich sind. Gerte, bei denen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie sowohl von privaten Haushalten als auch von anderen Anwendern verwendet werden, gelten in jedem Fall als Gerte von privaten Haushalten.